Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


Geltungsbereich

Diese AGB gelten für die Teilnahme an Trainings des Goju-Ryu Karate-Do Shoseikai. Vertragspartner ist der Goju-Ryu Karate-Do Shoseikai einerseits und die Mitglieder anderseits. Der Geltungsbereich schliesst auch Teilnehmende im Rahmen von Probetrainings mit ein.


Organisation
Der Goju-Ryu Karate-Do Shoseikai bietet die Möglichkeit an den durchgeführten Trainings teilzunehmen. Hierbei wird schrittweise das Goju-Ryu Karate-Do vermittelt. Es finden keine eigentlichen Kurse statt und es besteht somit kein Anspruch auf Individualunterricht. Der Goju-Ryu Karate-Do Shoseikai behält sich Änderungen der Trainingszeiten inkl. Absage von Trainingsblöcken ausdrücklich vor.

Kleidung
Zu Beginn empfiehlt sich ein Sportanzug, wie z.B. lange Trainerhosen und ein T-Shirt. Bei definitivem Einstieg ins Karate soll ein Karateanzug (Dogi) inkl. Karategurt erworben werden. Des weiteren sollen im Verlauf Kampfhandschuhe (speziell für das Karate), Zahnschutz und Protektoren angeschafft werden. Sämtliche Anschaffungen sind durch die Mitglieder zu tragen. Wir übernehmen keine Kosten für die Ausrüstung.

Hygiene
Wir trainieren Barfuss. Eine ausreichende Fusshygiene ist somit selbstverständlich.

Regeln
Die Mitglieder haben den Anweisungen der Trainingsleitung Folge zu leisten. Werden Weisungen wiederholt nicht befolgt, behält sich der Goju-Ryu Karate-Do Shoseikai vor, Mitglieder vom Training auszuschliessen. Bereits bezahlte Beiträge werden in diesen Fällen nicht mehr zurück erstattet.

Gesundheitszustand
Allfällige gesundheitliche Beeinträchtigungen sollten (sofern für das Training relevant) der Trainingsleitung vor dem jeweiligen Training gemeldet werden.

Gebühren
Der Goju-Ryu Karate-Do Shoseikai erhebt Beiträge zur Deckung der Dojomiete sowie der administrativen Auslagen. Die Kosten werden hierbei solidarisch verteilt. Jedes Mitglied ist des weiteren verpflichtet einen Karatepass sowie jährlich eine Lizenzmarke des Schweizer Karateverbandes zu erwerben. Da keine Kurse angeboten werden, fallen keine Kurskosten an. Die Beiträge werden halbjährlich geschuldet. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung.

Sicherheit
Karate ist ein Kampfsport, welcher trotz sorgfältiger Instruktion und Vorsichtsmassnahmen zu Unfällen mit Selbst- oder Fremdverletzungen inkl. Sachbeschädigungen führen kann. Diese können nicht ausgeschlossen werden und die Mitglieder sind sich dies bewusst. 

Haftung
Jede Haftung für Personen- oder Sachschäden in Zusammenhang mit dem Goju-Ryu Karate-Do Shoseikai wird abgelehnt und ausgeschlossen. Die Mitglieder sind selber für eine ausreichende Versicherungsdeckung verantwortlich. Die Teilnahme an den Trainings wie auch die Benutzung der Räumlichkeiten der YunSong Akademie erfolgt auf eigene Gefahr.

Internetauftritt
Mit der Teilnahme an den Trainings akzeptieren die Mitglieder, dass Aufnahmen (Fotos und Videos), welche im Rahmen der Trainings angefertigt wurden, für den Internetauftritt verwendet werden können. Eine Haftung des Goju-Ryu Karate-Do Shoseikai für einen allfälligen Missbrauch durch Dritte wird abgelehnt. Sofern, ein oder mehrere Mitglieder mit der Veröffentlichung von Aufnahmen im Rahmen des Internetauftrittes nicht einverstanden sind, so muss dies aktiv gemeldet und die Veröffentlichung abgelehnt werden. Eine fehlende aktive Ablehnung wird als passive Zustimmung interpretiert. 

Gültigkeit
Mit der Teilnahme an den Trainings akzeptieren die Mitglieder, dass sie die AGB gelesen, verstanden und akzeptiert haben.

Gerichtsstand

Bei den vorliegenden AGB gelangt ausschliesslich Schweizer Recht zur Anwendung. Der Gerichtsstand ist in Zug (ZG).


Baar, Juni 2024